BVfK-Wochenendticker 11. Juni 2016

- exklusiv für BVfK-Mitglieder -

Dreist: 7000 € für ein nicht lückenloses Scheckheft?

 

Empfehlung: Online-Kundenzufriedenheits-Redakteur.

 

BVfK in den Medien: Die GW-Preise der Skandal-VW sind auf Berg- und Talfahrt.

 

Bewertungsportale – Hotels dürfen nicht mit „eigenen“ Sternen beworben werden.

 

Fotowettbewerb BVfK-Kongress 2016: Die Siegerfotos.

 

Die Reparaturfinanzierung EvoRepair: Mit Bank11 Aftersales-Umsätze steigern.

 

Santander startet EM-Tippspiel für Kfz-Händler: Attraktive Preise für die ersten fünfzig Plätze.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung. Vertragsformulare erklärt:

- Der BVfK- Vermittlungsvertrag.  "Entscheidend ist die Frage, wer das wirtschaftliche Risiko trägt.

---

Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

während die Auguren Schreckensszenarien für das Kfz-Gewerbe an den Himmel malen,  verzeichnet der Autoabsatz der ersten fünf Monate dieses Jahres Spitzenwerte - man fragt sich allerdings, ob da auch genug übrig bleibt, um sich vor schlechteren Zeiten zu wappnen, beziehungsweise in eine sichere Zukunft zu investieren.

Ihr BVfK kümmert sich um beides: Die Gegenwart beherrschen und dabei den Weitblick nicht verlieren.

Schließlich geht es auch um die alltäglichen Sorgen und was hilft die Hoffnung auf die Zukunft, wenn ein Kunde über 7000 € verlangt, weil das Scheckheft angeblich nicht, wie versprochen, lückenlos ist. 

Dem Nächsten kündigt die Versicherung, da sein Geschäft von osteuropäischen Diebesbanden heimgesucht wurde und bei sämtlichen Fahrzeugen Airbags und Navigationsgeräte fehlen.

Ein anderes BVfK-Mitglied ist misstrauisch geworden, da ein großer südeuropäischer Lieferant plötzlich 100% ungesicherte Vorkasse-Zahlungen verlangt.

Oder ein privater Kunde, der seine Reklamation über einen defekten Turbolader nicht ordnungsgemäß beim verkaufenden Händlern anmeldet, sondern verbunden mit negativen Kommentaren direkt im Internet postet.

Sprechen sollten daher wir auch einmal wieder über Bewertungssysteme. Was ist geschehen seit September 2015, als sich ein Sturm der Entrüstung gegen mobile.de erhob? Man hat bei der ebay-Tochte in Dreilinden fleißig korrigiert und die Kritik der Händler scheint verstummt. Doch wir stellen auch fest, dass es scheinbar fast nur noch gute Händler mit mindestens vier Sternen gibt - auch solche, von denen man an anderer Stelle kritisches liest.

Ja, es empfiehlt sich der Online-Kundenzufriedenheits-Redakteur, denn man muss schon ein wenig nachhelfen, damit sich die zufriedenen Kunden auch melden und nicht nur die Nörgler.

Doch zeichnet das ein reales Bild, oder wird die Aussagekraft der Händlerbewertungen durch eine inflationäre Häufung von Komplimenten und Lobhudeleien entwertet?

Wie Sie dem unten stehenden Urteil, über das unser Partnerverband Wettbewerbszentrale berichtet, entnehmen können, beschäftigen sich bereits die Gerichte mit diesen Themenkreis.

Ja, um all dies kümmert sich Ihr BVfK-Team jeden Tag, damit der Alltag seiner Mitglieder möglichst störungsfrei und reibungslos läuft, Risiken beherrschbar und Probleme schnell und effizient gelöst werden.

Schließlich geht es jetzt auch noch darum, Zeit für die Fußballeuropameisterschaft zu haben  - und auch dafür halten wir Ihnen den Rücken frei!

Viel Spaß beim Fußball und "Alles Gute für ihren Autohandel!"

Ihr

Ansgar Klein

Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

                                         Feedback immer gerne direkt an a.klein@bvfk.de

---

BVfK in den Medien: Die Gebrauchtwagenpreise der Skandal-VW sind auf Berg- und Talfahrt:

"Die Gebrauchtwagenpreise der vom Abgas-Skandal betroffenen Modelle des VW-Konzerns sind instabil", sagte der Verbandschef. Sie seien "allerdings nicht so stark eingebrochen wie manche erwartet haben".

http://www.zeit.de/news/2016-06/05/auto-abgas-skandal-drueckt-preise-von-vw-gebrauchtwagen-kaum-05084403

---

Bewertungsportale – Hotels dürfen nicht mit „eigenen“ Sternen beworben werden

Nach einer Entscheidung des OLG Nürnberg ist es irreführend gemäß § 5 UWG, wenn ein Hotelbuchungsportal angebotene Hotels mit einer Sterneklassifizierung bewirbt, ohne darauf hinzuweisen, dass es sich um eine „Eigenklassifizierung“ handelt. Der Kläger wendet sich gegen die Betreiberin eines Hotelbuchungsportals. Die von der Beklagten verwendeten Sterneklassifizierungen der Hotels seien irreführend, da sie nicht von einer neutralen Stelle vergeben worden seien. Die Beklagte hingegen ist der Ansicht, dass die Vergabe der Sterne nach einem angemessenen Vorgabenkatalog erfolge, der auch Nutzerbewertungen mit einbeziehe. Sternevergabe und Buchungsprovision stünden in keinem Verhältnis, so dass auch von einer neutralen Stelle auszugehen sei.

Das Gericht entschied, dass die Angabe der Sterneklassifikation irreführend sei. Der Verkehr werde über die Bewertungsgrundlage nicht hinreichend aufgeklärt. Zwar gebe es ein „Maus-over“, dieses reiche aber nicht aus. Die Information würde nur angezeigt, wenn der Mauszeiger den Seitenteil überfahre, der als Link ausgebildet sei.

Es mache keinen Unterschied, ob die Sterne auf einem Schild des Hotels oder im Buchungsportal angezeigt würden. Entgegen der Auffassung der Beklagten vergebe sie die Hotelsterne auch nicht als neutrale Stelle. Dies scheitere bereits daran, dass sie mit den Hotels in einer Vertragsbeziehung stehe. Ebenfalls abweichend von der Beurteilung der Beklagten komme das Gericht auch zu der Feststellung, dass die Kriterien für die Bewertung nicht nur nicht transparent aufgeklärt, sondern auch inhaltlich nicht transparent seien.

Quelle: www.wettbewerbszentrale.de

---

Fotowettbewerb BVfK-Kongress 2016

Sie haben abgestimmt und das Ergebnis ist eindeutig: Gewonnen hat mit großem Vorsprung das von Erich Laube ( www.laube-automobile.de ) eingeschickte Bild, welches die Mitarbeiterin der GSG-Versicherung Valina Tabor mit der BVfK-Fahne zeigt. Herr Laube möchte seinen Geldpreis einer guten Sache spenden. Diesbezügliche Vorschläge sind willkommen.

 

Das Siegerfoto Platz 1:

---

Fotowettbewerb BVfK-Kongress 2016

Das Siegerfoto 2. Platz

---

Fotowettbewerb BVfK-Kongress 2016

Das Siegerfoto 3. Platz

---

Fotowettbewerb BVfK-Kongress 2016

4. Platz

---

Fotowettbewerb BVfK-Kongress 2016

Auswertung:

---

Die Reparaturfinanzierung EvoRepair.

Mit Bank11 Aftersales-Umsätze steigern

Mit dem Produkt EvoRepair von Bank11 hat der Kfz-Händler die Möglichkeit, seinen Werkstattkunden Reparaturen inkl. Teile und Zubehör für bis zu 4.000€, 24 Monate zinsfrei und mit sehr niedrigen Raten (ab 25€) anzubieten. Dabei sind Rate und Laufzeit flexibel und richten sich nach dem Wunsch des Kunden. Auf der eigens dafür eingerichteten Internetseite kann ein bereits registrierter Kfz-Händler in nur 3 Minuten und völlig unkompliziert eine Reparaturfinanzierung bei Bank11 für seine Kunden anfragen und erhält bei Finanzierungszusage den Rechnungsbetrag direkt und ohne Umwege ausbezahlt. Kfz-Händler, die noch kein Bank11-Partner sind haben die Möglichkeit, die Reparaturfinanzierung unkompliziert auf der Internetseite www.bank11.de/evorepair-partner zu beantragen und erhalten dann umgehend alle für eine Partnerschaft notwendigen Unterlagen per Email zugeschickt. EvoRepair ist ein echter Umsatzhebel für das Werkstattgeschäft und bringt einen zusätzlichen Nutzen für den Kunden.

---

Santander startet EM-Tippspiel für Kfz-Händler

Attraktive Preise für die ersten fünfzig Plätze

 „Flanke, Schuss und Tor“ – so lautet in den kommenden Wochen das Motto der Kfz-Händler-Partner der Santander Consumer Bank AG. Für Mitarbeiter ihrer Kfz-Handelspartner hat die Bank ein EM-Tippspiel gestartet. Wer richtig tippt, hat die Chance auf einen von 50 tollen Preisen. Bisher haben sich schon mehr als 1.800 Teilnehmer in dem Online-Portal registriert.

„Wir freuen uns über die zahlreiche Teilnahme unserer Händler-Partner. Mit dem EM-Tippspiel wollen wir ihnen die Zeit der Fußball-Europameisterschaft verschönern.“, sagt Sönke Roggenbuck, Bereichsleiter Sales Communications und Business Development der Santander Consumer Bank AG.

Die Teilnehmer können nicht nur Punkte für das richtige Tippen der Spielergebnisse erhalten. Zusätzlich können sie Bonusfragen beantworten und Extrapunkte gewinnen. Wer zum Beispiel den Sieger der Europameisterschaft oder den Torschützenkönig richtig voraussagt, kann zusätzliche Punkte absahnen und vielleicht ganz schnell das Siegertreppchen erklimmen.

Am Tippspiel können alle Mitarbeiter der Santander Kfz-Handelspartner teilnehmen. Weitere Informationen zur Teilnahme am Tippspiel erhalten Interessenten von ihrem Santander Händler-Berater.

www.santander.de

---

Bild rechts: Immer zur Stelle: Die BVfK-Juristen Moritz Groß, Simon Vondrlik und Stefan Obert (v.l.n.r.)

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

 

Heute:BVfK- Vermittlungsvertrag

Ob Vermittlung oder Verkauf - entscheidend ist die Frage, wer das wirtschaftliche Risiko trägt.

Vermittelt ein Händler ein Fahrzeug im Auftrag eines Dritten, treibt ihn in der Regel zuvorderst folgende Frage um:

Ist über den Vermittlungsvertrag ein Ausschluss der Sachmängelhaftung möglich?

Dazu ist ganz klar zu sagen:  JAIN!

Also ja, wenn es wirklich eine Vermittlung von privat an privat ist.

Nein, wenn sie nur fingiert wurde und ebenfalls nein, wenn der Auftraggeber Unternehmer ist.

Im Übrigen hat der BGH eine Faustregel aufgestellt: Entscheidend bei der Frage, ob Vermittlung oder Verkauf ist, wer das wirtschaftliche Risiko trägt. Anders gesagt: Wenn bereits Geld an den Verkäufer geflossen, dann gehört das Auto mehr oder weniger dem Händler und er kann nicht mehr als Vermittler auftreten. Man bedenke: Vermittlungs Konstrukte beginnen immer dann an zu wackeln, wenn sich der Käufer mit Reklamationen an den Vorbesitzer wendet. Dann ist es schnell aus mit der Freundschaft und der „Schwarze-Haftungs-Peter“ wandert zum Autohändler.

Bei Vermittlungsgeschäften von privat an privat ist der Ausschluss der Sachmängelhaftung also grundsätzlich zulässig.

Dennoch betrachten Verbrauchervertreter dieses Geschäftsmodell weiterhin argwöhnisch und befürchten, dass die Vermittlung zur Umgehung der Verbraucherrechte genutzt wird. Dabei verkennen Sie, dass diese Vertragsform besonders bei alten Fahrzeugen gerade auch den Verbraucherbedürfnissen dient. So können Verbraucher durch einen Vermittlungsauftrag an einen Kfz-Händler die Vermarktungschancen ihres Fahrzeugs steigern und gleichzeitig ihre eigenen Bemühungen beim Verkauf des Fahrzeugs deutlich verringern.

Ungeachtet dessen stellt der BVfK immer wieder Bestrebungen fest, bei Vermittlungsgeschäften die Wirksamkeit des Gewährleistungsausschlusses auszuhebeln.

Daher ist es in jedem Fall bedeutsam, gerade beim Vermittlungsgeschäft ein besonders hohes Maß an Sorgfalt und Transparenz anzuwenden. Denn dem Käufer muss klar sein, dass er das Fahrzeug nicht von dem Händler, sondern von einem Dritten über den Händler kauft. Um dem Käufer diese Rollenverteilung hinreichend zu offenbaren, haben die Entwickler der BVfK-Vertragsformulare einige Maßnahmen ergriffen:

Schon die Überschrift „Verbindliche Bestellung eines gebrauchten Kraftfahrzeugs bei einem Vermittler soll verdeutlichen, dass das Kaufangebot erkennbar in Richtung eines Dritten geht.

Dies wird dadurch noch verstärkt, dass die Kopfzeile nicht nur zwei Felder für Vermittler und Käufer, sondern auch die Möglichkeit bietet, den Verkäufer samt Anschrift als Dritten zu bezeichnen. Dies folgt dem Grundgedanken von Transparenz und ist ähnlich zu verstehen, wie auch der Umgang des Maklers mit der Benennung seines Auftraggebers. Es kann jedoch berechtigte Gründe geben, den Namen des Verkäufers diskret zu handhaben. In diesem Fall ist es z.B. möglich, eine betriebsinterne Liste der Auftraggeber von Vermittlungen anzulegen und jeden Auftraggeber mit einer Nummer zu versehen. Diese Nummern können dann im Feld Verkäufer eingetragen werden. Grundsätzlich gilt, dass es keine gesetzliche Verpflichtung gibt, den Verkäufer zu benennen, so dass dieses Feld auch leer bleiben kann. Da es im Falle einer Auseinandersetzung ja aber stets auch um einen möglichst positiven Gesamteindruck geht, wird die Nennung des Verkäufers empfohlen.

Der darauf folgende Abschnitt „Gewährleistungsausschluss bzw. -reduzierung“ wird auf Seite 1 wieder plakativ hervorgehoben und berücksichtigt sowohl die Alternative, bei einer Vermittlung von privat an privat die Gewährleistung komplett auszuschließen, als auch die Möglichkeit, bei einer Vermittlung von einem Unternehmer an privat die Gewährleistung auf ein Jahr zu reduzieren. Sie können dieses Formular also für beide Konstellationen verwenden und schöpfen dabei die gesetzlich gewährten Möglichkeiten vollständig aus.

Letztlich wird dem Käufer an dieser Stelle auch noch einmal vor Augen geführt, dass Nachbesserungsverlangen nur an den Verkäufer zu richten sind und der Kfz-Händler auch in einer solchen Situation lediglich Vermittler ist.

Überdies hat der BVfK in Ergänzung zum Vermittlungsvertrag ein weiteres Dokument entwickelt, das Ihnen im Streitfall helfen soll. Der vom Verkäufer erteilte „Auftrag zur Vermittlung“ erleichtert Ihnen die Darlegung, dass es sich um ein „echtes“ Vermittlungsgeschäft handelt, und hilft den möglichen Vorwurf eines Umgehungsgeschäfts zu entkräften.  

Wenn das alles berücksichtigt wird, dann dürfte einem wirksamen Gewährleistungsausschluss bei diesem Geschäftsmodell nichts im Wege stehen.

Wir geben jedoch zu bedenken, dass selbstverständlich nicht für jedes Defektrisiko die Haftung ausgeschlossen werden kann. Ein Autohändler, der vermittelt, sollte auch einmal einen Blick auf das Auto werfen und dabei keine Augenbinde tragen. Denn auch der bloße Vermittler ist nicht völlig frei von Pflichten gegenüber dem Käufer. Gibt der Vermittler z.B. fahrlässig falsche Angaben über den Fahrzeugzustand ab oder unterlässt er fahrlässig die Aufklärung über wesentliche Eigenschaften des Fahrzeugs, kann er unter Umständen vom Käufer im Nachhinein in Anspruch genommen werden. Dem sollte mit einer sachgerechten Untersuchung des Fahrzeugs vorgebeugt werden.

Sollte dennoch einmal ein Käufer mit Mängelrügen an Sie als Vermittler herantreten, raten wir von einer voreiligen Regulierung von vermeintlichen Sachmängelansprüchen aus bloßer Kulanz ab. Denn ein solches Vorgehen steht im Widerspruch zu Ihrer Vermittlerstellung. Der Käufer / möglicherweise ein Gericht könnte dann den Eindruck gewinnen, dass der Vermittler tatsächlich Verkäufer und daher zur Gewährleistung verpflichtet ist.

Gesichtspunkte wie Rufwahrung und Kundenbindung sollten hier zunächst zurücktreten. Sie tun in solchen Fällen gut daran, den Verkäufer rechtzeitig einzuschalten und sich mit ihm abzustimmen, dies gegenüber dem Kunden auch zu kommunizieren und auch damit Ihre Vermittlerrolle deutlich zu machen.

Abschließend sei noch auf eine Besonderheit beim Feld „Kaufpreis“ auf Seite 1 des Vertrags hingewiesen:

Hier finden Sie mehrere Ankreuzmöglichkeiten. Das Feld „Mwst. nicht enthalten“ wurde in das Vermittlungsformular vor dem Hintergrund aufgenommen, dass gegnerische Anwälte glaubten, in dem Hinweis auf Differenzbesteuerung im Vermittlungsgeschäft ein Indiz für den Umgehungstatbestand gefunden zu haben. Denn schließlich unterliege ja der die Vermittlung beauftragende private Verkäufer nicht der Differenzbesteuerung und schließlich gehe es auch hier um Mehrwertsteuer, nämlich um die aus der Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Da der private Auftraggeber einer Vermittlung also mit Mehrwertsteuer „nichts zu tun hat“, sollte entsprechend „Mwst. nicht enthalten“ angekreuzt werden. Für den Fall aber, dass man das Fahrzeug eines Händlerkollegen vermittelt, der seinerseits im konkreten Fall der Differenzbesteuerung unterliegt, muss natürlich „Differenzbesteuerung“ angekreuzt werden.

Im Übrigen gelten auch für den BVfK-Vermittlungsvertrag die im Wochenendticker vom 28. Mai 2016 (Link) dargestellten Überlegungen, dessen Lektüre wir Ihnen bei dieser Gelegenheit abermals ans Herz legen.

Den aktualisierten Vermittlungsvertrag und den „Auftrag zur Vermittlung“ (Besprechung folgt) finden Sie neben den übrigen BVfK-Vertragsformularen im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

SO

- Link: Vermittlungsvertrag https://www.bvfk.de/kl4-bvfk-vermittlungsvertrag-2/

- Link: Auftrag zur Vermittlung https://www.bvfk.de/bvfk-vermittlungsauftrag-2016/

- Link: Alle BVfK-Vertragsmuster:   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/vertragsformulare/

Fragen immer gerne an:

   rechtsabteilung@bvfk.de

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltene) Ersteinschätzungen geht´s hier:

   https://www.bvfk.de/mein-bvfk/ersteinschaetzung-2/

---